(aktualisiert am 24.5.2020, 10.00 Uhr)
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
offensichtlich geht die Ausbreitung des Corona-Virus langsam zurück. Bitte prüfen Sie jetzt, ob Ihre wirtschaftliche Situation in den vergangenen Wochen Aktivitäten erforderlich macht. Wir haben hier wichtige Aspekte für Ihre Überlegungen zusammengefasst. Mit Ihren Fragen können Sie sich jederzeit gern an die Geschäftsstelle wenden.
die Bundesförderungen Selbständige und Freiberufler können Sie bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen. Für Selbständige (mit bis zu 5 Beschäftigten) können einmalig bis zu 9000 € beantragt werden. Sie müssen durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sein. Hierbei geht es vor allem um die durch den Einnahmenrückgang nicht zu deckenden Betriebsausgaben. Diese Schwierigkeiten dürfen allerdings noch nicht am 31.12.2019 bestanden haben. Fragen zum Zuschuss klären Sie am besten direkt bei der SAB (Telefon 0351-49101100 bzw. E-Mail corona@sab.sachsen.de). Informationen hier bzw. als PDF.
Die Stadt Leipzig hat ein Corona-Sonderhilfsprogramm „Leipzig hilft Solo-Selbstständigen“ gestartet, das Antragstellern einen einmaligen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro gewährt. Der DJV Sachsen hatte Anfang April den Oberbürgermeister Leipzigs, Burkhard Jung, aufgefordert, der Landeshauptstadt Dresden zu folgen und ebenfalls Selbständige und Freiberufler so zu fördern, dass es tatsächlich hilft. Das Programm ergänzt die Soforthilfe des Bundes, welche bis zu 9.000 Euro für laufende Sach- und Betriebskosten übernimmt, jedoch nicht den Ausfall von Unternehmerlohn auffängt. Über den Vorschlag von Wirtschaftsbürgermeister Uwe Albrecht und Kulturbürgermeisterin Dr. Skadi Jennicke hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 29. April 2020 entschieden. Die Voraussetzungen für Beantragung und Auszahlung werden derzeit geschaffen, was noch circa zwei Wochen in Anspruch nehmen wird. Mitte Mai sollen erste Anträge möglich sein. Weitere Informationen
Die Landeshauptstadt Dresden bietet eine Soforthilfe in Höhe von 1000 € an, die ab sofort auch Freiberufler beantragen können. Details auf der Website Dresdens.
Weitere Informationen zur Förderungen finden Sie auch in diesem MEEDIA-Beitrag.
Entschädigung für Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließung selbst betreuen müssen: Die Auszahlung des Entschädigungsanspruchs für Arbeitnehmer übernimmt der Arbeitgeber. Dieser beantragt dann eine Rückzahlung der Entschädigungssummen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS). Selbständige hingegen müssen den Antrag als Sorgeberechtigte selbst bei der LDS stellen. Es wird empfohlen den Antrag auf Entschädigung erst nach Ablauf der verordneten Schließzeit der Schule oder Kita zu stellen. Weitere Informationen
Bitte scheuen Sie sich nicht, diese Fördermöglichkeiten zu nutzen!
Sollten Ihnen weitere Fördermöglichkeiten im Freistaat Sachsen bekannt werden, dann bitten wir um Information, damit wir sie hier aufnehmen können. Für alle in Bedrängnis geratenen Journalistinnen und Journalisten besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen Antrag auf einmalige Unterstützungsleistung durch das Sozialwerk des DJV Sachsen zu stellen.
Die im Freistaat Sachsen geltenden Corona-Regelungen inkl. der Einschränkungen finden Sie in diesem amtlichen Bekanntmachungen. Die Ausübung beruflicher Tätigkeiten [SächsCoronaSchVO § 2, (2) 2.] ist jedoch erlaubt. Falls Sie in andren Bundesländern dienstlich unterwegs sein müssen, finden Sie hier eine aktuelle Übersicht zu den spezifischen Regelungen. Dies umfasst auch den Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstelle. Journalistinnen und Journalisten, die dienstlich unterwegs sind, sollten zusätzlich zu Personaldokumenten ihren (aktuellen) Presseausweis* mitführen.
Bitte halten Sie in Ihrem eigenen Interesse die bekannten Hygiene- und Umgangs-Regeln zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus ein und vermeiden Sie unnötige Risiken!
Rechtliche Grundlagen für Rundfunk- und Pressefreiheit sowie bei einer (möglichen) Ausgangssperre hat die Justiziarin des DJV, Hanna Möllers hier zusammengestellt.
Die Ausbreitung des Corona-Virus trifft vor allem die Freien Journalistinnen und Journalisten unter uns. Spezielle (zusätzlich) sächsische Hilfen außer den oben genannten gibt es lediglich in Form von Krediten. Diese sind für Freiberufler im Medienbereich eher problematisch. Selbst wenn diese zinslos vergeben werden, belastet die Tilgung die zukünftige (meist unsichere) Einkommenssituation. Weitere umfassende Infos finden Sie in diesen Corona und die Freien Tipps (31 03 2020).
Hier erhalten Sie Informationen für Ihr ganz persönliches Verhalten gegenüber Auftrag- bzw. Arbeitgebern. Freiberufler sollten prüfen, ob eine Abmeldung der Selbständigekeit sinnvoll sein könnte. Beim Jobcenter ist dann eine Beantragung von ALG II möglich. Bitte beachten Sie auch spezielle DJV-Webinare. Die Termine finden Sie jeweils auf unserer Startseite.
Unabhängig davon gibt es einige für Freie interessante Informationen, beispielsweise für den Fall, dass Freie in Quarantäne gehen müssen. Dafür stehen auch Freiberuflern Entschädigungen zu. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr informiert über Unterstützungsmöglichkeiten,
In Sachsen gibt es für Journalistinnen und Journalisten, die die oben genannten Fördermöglichkeiten nicht nutzen können, eine Unterstützungsmöglichkeit über das Sozialwerk des DJV Sachsen zu stellen. Dies kann vor allem bei kurzfristigen finanziellen Engpässen hilfreich sein. Die maximale Auszahlungssumme ist zwar begrenzt, dennoch bieten wir diese Unterstützung weiterhin gern an.
Wenn Sie Kolleginnen und Kollegen, die wegen der aktuellen Situation in finanzielle Schwierigkeiten kommen, unterstützen wollen, dann spenden Sie jetzt an das Sozialwerk:
Unser Spendenkonto DE 09 87 07 00 24 07 93 49 38 00
Für festangestellte Redakteurinnen und Redakteure ist jetzt wichtig, keine Änderungsverträge zu unterschreiben. Jede Vertragsänderung birgt die Gefahr, dass Ihnen bisherige Konditionen auf Dauer verloren gehen können.
Wegen der zunehmenden Verbreitung des Corona-Virus in Sachsen sind unsere Veranstaltungen abgesagt und wir haben auch die Arbeit der Geschäftsstelle etwas umorganisiert. Wir stehen dennoch telefonisch und per E-Mail für unsere Mitglieder zur Verfügung.
Für die Beantragung von Presseausweisen nutzen Sie bitte unser online-Formular. Anträge auf Mitgliedschaft sind per online-Formular möglich. Bei personellen Änderungen, neuer Adresse oder Bankverbindung steht ebenfalls ein Formular zur Verfügung. Alle Anliegen werden schnellstens bearbeitet.
Sie erreichen uns über die bekannten Kontakte; von unangemeldeten Besuchen in der Geschäftsstelle bitten wir jedoch Abstand zu nehmen. Versicherungsfragen rund um den Job können Sie mit dem DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl klären.
Wir sind auch jetzt für Sie da! Rund um die Uhr!
Bleiben Sie gesund!
Ihr DJV Sachsen
*hier konnen Sie als Mitglied des DJV Sachsen Ihren Presseausweis beantragen.
Gut aufbereitete Daten zur Corona-Entwicklung im Freistaat Sachsen.
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