...gleich vorweg: Wir sind auch jetzt für Sie da! Sie erreichen uns über die üblichen Kontakte!
Über unsere Internetkanäle informieren wir Sie zu aktuellen Entwicklungen hier in unserem blog intern. Sie gelangen dazu auch über unsere Startseite www.djv-sachsen.de sowie unsere neue DJVSachsen-App, die alle online-Angebote bündelt.
Wichtig ist derzeit vor allem die Gesundheit. Bitte halten Sie sich an die bekannten Regeln und gehen Sie keine unnötigen Risiken ein.
Ungewöhnliche Situationen erfordern besondere Aktionen. Der Bundesvorsitzende des DJV Prof. Frank Überall hat sich deshalb in dieser Woche an die Mitglieder der Journalistenorganisation gewandt, lesen Sie hier seinen Beitrag.
Einige Hinweise, die Sie vielleicht schon kennen, haben wir hier nochmals zusammengefasst:
Eine generelle Ausgangssperre wird es hoffentlich nicht geben. Wir gehen davon aus, dass die Pressefreiheit dadurch nicht eingeschränkt wird. Wichtig dürfte für Sie in jedem Fall ein gültiger Presseausweis sein. Bitte nutzen Sie für die Beantragung nur dieses Formular!
Rechtliche Grundlagen für Rundfunk- und Pressefreiheit sowie bei einer möglichen Ausgangssperre hat die Justiziarin des DJV, Hanna Möllers hier zusammengestellt.
Freien Journalistinnen und Journalisten werden Aufträge wegfallen. Der DJV hat ein Forderungspaket aufgestellt und an die Medienwirtschaft und die Bundesregierung gerichtet Anfang der kommenden Woche sollten Details bekannt gegeben werden.
Hier erhalten Sie Informationen für Ihr ganz persönliches Verhalten gegenüber Auftrag- bzw. Arbeitgebern. Freiberufler sollten prüfen, ob eine Abmeldung der Selbständigekeit sinnvoll sein könnte. Beim Jobcenter ist dann eine Beantragung von ALG II möglich. Auch Stundungen von regelmäßig zu erbringenden Zahlungen können sinnvoll sein. Bitte beachten Sie auch spezielle DJV-Webinare. Die Termine finden Sie jeweils auf unserer Startseite bzw aud der Seite www.djv.de.
Unabhängig davon gibt es bereits einige für Freie interessante Informationen, beispielsweise für den Fall, dass Freie in Quarantäne gehen müssen. Dafür stehen auch Freiberuflern Entschädigungen zu. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr informiert über Unterstützungsmöglichkeiten, die auch von Selbstständigen und Freiberuflern genutzt werden können.
Das Sozialwerk des DJV Sachsen bietet die Möglichkeit einmaliger Unterstützungszahlungen. die ersten Anträge wurden unbürokratisch bewilligt und bereits ausgezahlt (Antrag auf Unterstützung)
Wenn Sie Kolleginnen und Kollegen, die wegen der aktuellen Situation in finanzielle Schwierigkeiten kommen, unterstützen wollen, dann spenden Sie jetzt an das Sozialwerk:
Unser Spendenkonto DE 09 87 07 00 24 07 93 49 38 00 Unsere Devise ist und bleibt; Wir können viel helfen, wenn viele helfen!
Für festangestellte Redakteurinnen und Redakteure ist jetzt wichtig, keine Änderungsverträge zu unterschreiben. Jede Vertragsänderung birgt die Gefahr, dass Ihnen bisherige Konditionen auf Dauer verloren gehen können.
Wir sind auch jetzt für Sie da! Aber bitte kommen Sie nicht in die Geschäftsstelle!
Kontaktieren Sie uns auf elektronischem Weg.
Wir wünschen allen Mitgliedern, allen Journalistinnen und Journalisten bestmögliche Gesundheit!
Ihr DJV Sachsen
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