Beim Mitteldeutschen Rundfunk haben alle festen Mitarbeiter wieder eine gesicherte Altersversorgung. Die Gewerkschaften DJV, DOV, ver.di und der MDR haben am gestrigen 25. März 2013 den Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA) paraphiert. Eckdaten der tariflichen Regelung für rund 300 Mitarbeiter waren bereits im Dezember 2012 vereinbart worden. Gleichzeitig wurde der 2005 vom MDR gekündigte ARD-Versorgungstarifvertrag wieder in Kraft gesetzt.
Die Gewerkschaften haben ihr wichtigstes Ziel – vergleichbares Versorgungsniveau zum ARD-Versorgungstarifvertrag (VTV) – erreicht. Dies erfordert, dass bei der Baden Badener Pensionskasse als Versicherungsträger ein rechnerischer Zins von vier Prozent erwirtschaftet wird. Des Weiteren ist ein durchschnittliches Eintrittsalter von 25 mit einer Beitragszahlung bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze kalkuliert. Künftig wird ab Beginn des Arbeitsverhältnisses ein prozentualer Beitrag der Grundvergütung durch den MDR an die Pensionskasse gezahlt.
Der DJV Sachsen bietet seinen Mitgliedern in der Geschäftsstelle sowie bei den Sprechstunden individuelle Beratungen zur neuen Regelung an.