Ein Urteil des Landgerichts München gegen die Verwertungsgesellschaft Wort hat möglicherweise Auswirkungen auf einige Wahrnehmungsberechtigte aus der Mitgliedschaft des DJV. Vergütungsansprüche aus dem Jahr 2009 verjähren zum Ende dieses Jahres. Die VG Wort hat in ihrer Mitteilung zur Hauptausschüttung 2012 auf die Feststellung des Landgerichts München und mögliche Folgen hingewiesen.
Autoren haben noch bis zum 31. Dezember die Möglichkeit, eventuelle Ansprüche aufgrund der Verteilung der Tantiemen für das Jahr 2009 geltend zu machen. Davon ausgeschlossen sind jedoch die Pressespiegelvergütung, die Sonderausschüttung METIS sowie die Fernseh- und Hörfunkvergütung.
Der DJV Sachsen rät seinen Mitgliedern, sich über den eigenen Wahrnehmungsvertrag und die für 2009 erhaltenen Vergütungen sachkundig zu machen (Auszahlungsinfo, Rückfrage bei der VG Wort) und dann ggf. Beratung beim Landesverband zu suchen, um mögliche Ansprüche aus dem Jahr 2009 zu klären. Ausführliche Informationen bieten die DJV-Homepage sowie die Seite der VG Wort www.vgwort.de
Information und Rückfragen beim DJV Sachsen: MH@djv-sachsen.de