
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
zwei Themen für Feste und Freie beim MDR sind der Grund für unsere vorösterliche Email.
Für alle festen Mitarbeiter beim MDR gilt dank der Verhandlungen von DJV, ver.di und DOV mit dem Sender jetzt wieder die im Manteltarifvertrag vereinbarte Zusage für eine betriebliche Altersversorgung. Der Versorgungstarifvertrag ist aus seiner Nachwirkung wieder erweckt worden und gilt für alle vor dem 1.1.2006 eingestellten MDR-Beschäftigten (weiter). Für die nach dem 31.12.2005 Eingestellten wurde eine neue Regelung getroffen, die als Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA) mit Rückwirkung am 1.7.2013 in Kraft tritt, sofern die Gremien auf MDR- und Gewerkschaftsseite dem zustimmen. Die neue Regelung soll für langjährig beim MDR beschäftigte Mitarbeiter eine mit den Leistungen aus dem Versorgungstarifvertrag vergleichbare Altersversorgung sichern. Weitergehende Informationen finden Sie hier. Wenn Sie Fragen zur Altersversorgung beim MDR haben, dann kontaktieren Sie uns in der Geschäftsstelle oder bei unseren Sprechstunden.
Dem MDR nicht ganz so nahestehende Freie Mitarbeiter interessieren sich zu Recht für ihre Rechte. DJV Sachsen und Freie Fernsehschaffende (IG FF) laden daher zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung am 10. April ein:
Unser gutes Recht: Was ist das?
Freie Fernsehschaffende im Würgegriff
des sendergesteuerten Vertragsdschungels
10.04.2013, 20 Uhr
„Horns Erben“, Arndtstraße 33, 04275 Leipzig
Referent ist Benno H. Pöppelmann, Justiziar des DJV
(bitte melden Sie sich unter info@djv-sachsen.de an)
Freundliche Grüße, schöne Feiertage …und falls Ihnen an Ostern etwas putzig vorkommt, denken Sie daran, dass das zu Ostern schon oft so war…
Ihr DJV Sachsen
[Beratung| Rechtsschutz | Service]
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This entry was posted on 27. März 2013 at 11:43 and is filed under MDR/ö. r. R., Mitglieder, Newsletter, Rundfunk, Sachsen, Seminare. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed.
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