Am 7. Juli 2012 wird die nächste Mitgliederversammlung / Berufsgruppenversammlung der VG Bild‑Kunst stattfinden. Nach der Satzung der VG Bild‑Kunst hat jedes Mitglied der Verwertungsgesellschaft eine Stimme. Die Urheber von Lichtbildwerken oder Lichtbildern bilden als Mitglieder die Berufgruppe II der VG Bild‑Kunst. In dieser Berufsgruppe sind also Fotografen, Bildjournalisten, Bildagenturen, Grafikdesigner und Fotodesigner sowie deren Verleger vertreten. Jedes Mitglied kann sein Stimmrecht auf ein anderes Mitglied oder auf den Deutschen Journalisten‑Verband übertragen.
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