Fast drei Stunden lang stand am Mittwochabend Benno H. Pöppelmann (auf dem Foto links mit Steffen Jindra) in der Leipziger Szene-Kneipe Horns Erben den Mitgliedern der IG Freie Fernsehschaffende Rede und Antwort. Der DJV-Justiziar verhandelt bundesweit Tarifverträge mit den ARD-Anstalten und ist vor allem auf den Gebieten Urheberrecht und Vergütung einer der Experten in der Journalistengewerkschaft.
Die Informationsveranstaltung war vor allem für Freie bestimmt, die hauptsächlich für den Mitteldeutschen Rundfunk arbeiten. Eines der wichtigsten Themen: Die Namensnennung. Die Anwesenden beklagten, dass der MDR (beziehungsweise einige Redaktionen) nur wenig Verständnis für die Einblendung der Autorennamen zeigten. Pöppelmann machte deutlich, dass jeder Autor (auch im Sinne des Fernsehproduzenten) dieses Recht habe und redaktionsinterne Festlegungen dies nicht beschneiden dürften. Entscheidend sei immer, was rundfunküblich ist. Daran müssten sich auch die Verantwortlichen beim MDR halten. Im Übrigen sei dies auch durch Tarifverträge fixiert. Diese gelten bezüglich des Urheberrechts auch für Freie, die nicht unter den 12a-Tarifvertrag fallen. Ein zweiter wichtiger Themenkomplex war die Vergütung und hier ganz speziell bei der Zweitverwertung, unabhängig von der Bewertung der Aufträge als Einmal- oder Wiederholungsbeiträge. Denn auch Einmalbeiträge sind von Zweitverwertung nicht ausgeschlossen. Es lohne sich, die Einzelverträge sowie die Tarifverträge genau zu lesen, nachzufragen und sich gegebenenfalls beim DJV beraten zu lassen – natürlich als Mitglied;-).