Nach sechs Jahren Verhandlungen haben DJV, ver.di und am 29. Januar auch der BDZV den neuen Vergütungsregeln für hauptberuflich Freie an Tagezeitungen (nicht zu verwechseln mit den arbeitnehmerähnlichen Freien) zugestimmt.
Zugleich wurde jedoch mitgeteilt, dass der Verband der Sächsischen Zeitungsverleger, der zuletzt noch in den Schlussfassungen der Vertragstexte genannt wurde, in dieser Frage vom BDZV nicht vertreten wird. Auf Nachfrage bei der Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft wurde bestätigt, dass diese dem BDZV das Verhandlungsmandat für die Vergütungsregeln entzogen hat und an ihren derzeitigen Honorarregelungen für Freie nichts ändern will.
Juristisch dürfte der Abschluss auch die Situation freier Journalisten an Tageszeitungen in Sachsen stärken, da im Streitfall die Vereinbarung zwischen DJV, ver.di und BDZV ein klares Signal darstellt, was in der Frage der Texthonorare als angemessen zu betrachten ist. Wie sich die neuen Vergütungsregeln und das Ausscheren der sächsischen Verleger praktisch auswirken, muss sich zeigen.
hg