Bildautoren können ihre Meldungen auf Papier für das Nutzungsjahr 2016 können bis zum 30. Juni 2017 einreichen. Wegen der Verkürzung der Meldefristen akzeptiert die Bild-Kunst einmalig für das Nutzungsjahr 2016 Onlinemeldungen bis zum 31. Juli 2017.
Bei Papiermeldungen ist maßgeblich der Posteingang in der Geschäftsstelle, der Poststempel ist nicht fristwahrend!
Achtung:
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben findet keine Nachausschüttung mehr statt. Die oben genannten Meldetermine sind somit unbedingt einzuhalten! Es handelt sich um Ausschlussfristen: Meldungen, die nach den oben genannten Terminen eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Achtung:
Der ehemalige Verteilungsplan 7 – Meldungen von Webseiten – ist rückwirkend für 2016 außer Kraft gesetzt worden. Ein neuer Verteilungsplan für Privatkopien aus digitalen Quellen (Bild/ Kunst) wird derzeit erarbeitet. Sie können deshalb momentan keine Website-Nutzungen melden! Sobald ein neuer Verteilungsplan und die entsprechenden Meldeverfahren in Kraft gesetzt sind, erhalten Sie die Gelegenheit, auch das Nutzungsjahr 2016 nach diesen neuen Regelungen zu melden.
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