Am 11. Juli 2015 findet die nächste Mitgliederversammlung / Berufsgruppen- versammlung der VG Bild‑Kunst statt. Nach der Satzung der VG Bild‑Kunst hat jedes Mitglied der Verwertungsgesellschaft eine Stimme. Die Urheber von Lichtbildwerken oder Lichtbildern bilden als Mitglieder die Berufsgruppe II der VG Bild‑Kunst. In dieser Berufsgruppe sind also Fotografen, Bildjournalisten, Bildagenturen, Grafikdesigner und Fotodesigner sowie deren Verleger vertreten. Die Stimme der aktiven Fotografen ist also wichtig. Jedes Mitglied kann sein Stimmrecht auf ein anderes Mitglied oder auf den Deutschen Journalisten‑Verband übertragen.
Kommentar verfassen