Am 28. Juni 2014 wird die nächste Mitgliederversammlung / Berufsgruppenversammlung der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (www.bildkunst.de) in Mannheim stattfinden. Nach der Satzung der VG Bild-Kunst hat jedes Mitglied der Verwertungsgesellschaft eine Stimme. Die Stimme ist übertragbar.
Die Urheber von Lichtbildwerken oder Lichtbildern bilden als Mitglieder die Berufgruppe II der VG Bild-Kunst. In dieser Berufsgruppe sind Fotografen, Bildjournalisten, Bildagenturen, Grafikdesigner und Fotodesigner sowie deren Verleger vereint. Die Mitgliedschaft lohnt sich, denn sie sichert eine zusätzliche Vergütung. Fragen zu Vorteilen und Funktionen der VG Bild-Kunst, richten Sie bitte an die DJV-Geschäftsstelle in Dresden (0351 2527464/info@djv-sachsen.de) oder direkt an die VG Bild-Kunst. Für die Beantragung der Mitgliedschaft in der VG Bild-Kunst kann bei der Verwertungsgesellschaft, Weberstraße 61, 53113 Bonn, unter der Rufnummer 0228/9 15 34-25 ein Wahrnehmungsvertrag angefordert werden.
Wer bereits Mitglied in der VG Bild-Kunst ist, der sollte sein Stimmrecht wahrnehmen und gegebenenfalls seine Stimme übertragen: http://www.djv.de/startseite/info/beruf-betrieb/bildjournalisten/stimmuebertragung-vgbild-kunst.html (als rtf- oder pdf-Datei). Diese Stimmübertragung oder die von der VG Bild-Kunst zugesandte Stimmübertragungskarte bitte gut leserlich ausgefüllt bis spätestens zum 23. Juni 2014 senden an DJV, z. Hd. Frau Erika Hobe, Bennauerstrasse 60, 53115 Bonn.
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