Auch für Online-Journalisten, die sich und ihr Internetangebot mit Werbung finanzieren, besteht Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz. So eine Entscheidung, die das Bundessozialgericht in Kassel bereits im Juli getroffen hat. Ein Online-Journalist, der im Internet einen Fachinformationesdienst betreibt, hatte gegen eine Ablehnung bei der KSK geklagt. Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat der Revision des Klägers stattgegeben, die vorinstanzlichen Urteile geändert und die Versicherungspflicht des Klägers nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz festgestellt.
Presseinformation
Schlagwörter: Freie, Journalist, KSK, Onlinejournalist
23. August 2011 um 14:21 |
Das ist im Übrigen auch eine für die DJV-Mitgliedschaft sehr interessante Entscheidung. Denn oft fragen wir uns, was das für Einkünfte sein sollten/dürfen, wovon der JOURNALIST lebt…. und schließlich: Ist das Journalismus??? Presseausweis??? Denn hier haben wir nur die sozialpolitische Wahrheit. Wie siehts mit der steuerlichen Seite aus? Wie mit der presserechtlichen? Betreibt der Onliner eine Werbeplattform oder einen Informationsdienst…. Passt alles nicht so recht in unsere bewährten alten Rahmen, dieser neumodische Quatsch!