Außerordentlicher Verbandstag

Der diesjährige Bundesverbandstag bekommt für den DJV Sachsen besondere Bedeutung. Aus vereinsrechtlichen Gründen (Hintergründe unter …den Rest des Beitrags lesen) werden alle Mitglieder des DJV Sachsen zu einem außerordentlichen Bundesverbandstag am 8. November 2010 nach Essen eingeladen. Begründet ist dies u. a. in unserer Satzungsregelung unter Pkt. 1.2. (Satzung). Demnach sind Mitglieder des DJV Sachsen auch direkt Mitglieder des DJV. Diese spezielle Satzungsregelung gibt es auch in anderen Landesverbänden (u.a. auch DJV Brandenburg). Die Bundessatzung hingegen hat keine Regelung für diese „Mitglieder“. Um eine Bundessatzungsänderung zu beschließen, die diese Regelung der Landessatzungen unwirksam (bzw. neutral) macht, ist die außerordentliche „Mitgliederversammlung“ als aoVT am 8.11.2010 erforderlich. Der DJV Sachsen trägt mit Verantwortung dafür, dass die Arbeit des DJV insgesamt gesichert wird. Das betrifft sowohl die Arbeit in der Vergangenheit als auch die Beschlüsse für die Zukunft. 

Um die Anreise von möglichst vielen Mitgliedern des DJV Sachsen nach Essen (EU-Kulturhauptstadt 2010) zu ermöglichen, fährt am 8. November 2010 ein Bus von Dresden über Leipzig zum Veranstaltungsort der außerordentlichen Mitgliederversammlung. Die sächsischen Teilnehmer können am Abend des 8.11. auch an der offiziellen BVT-Abendveranstaltung des gastgebenden Landesverbandes NRW teilnehmen. Am 9.11. erfolgt nach dem Besuch des Kunstmuseums Folkwang (Aktuelle Ausstellung: Die Impressionisten in Paris) die Rückreise nach Leipzig und Dresden.
(Der genaue Ablauf am Ende des Beitrags) 

Teilnahmemeldungen sind in der Dresdner DJV-Geschäftsstelle bis 29. Oktober 2010 möglich: info@djv-sachsen.de 

Hintergründe:

Dem DJV-Bundesvorstand liegt mit Datum 18. Oktober 2010 ein Antrag von zehn DJV-Landesverbänden vor, einen außerordentlichen Verbandstag (aoVT) nach § 14 der Satzung und eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Weitere Landesverbände haben unterdessen angekündigt, den Antrag unterstützen zu wollen. Der Bundesvorstand hat im vermuteten Einverständnis mit dem DJV-Gesamtvorstand beschlossen, den außerordentlichen Verbandstag und die Mitgliederversammlung dem ordentlichen Verbandstag in Essen voran zu stellen und am Montag, dem 8. November 2010, für die Zeit von 14.00 Uhr bis etwa 16.00 Uhr in den auch für den ordentlichen Verbandstag vorgesehenen Räumen des CongressCenter Essen einzuberufen. Einziger Beratungsgegenstand soll die Änderung des § 9 der DJV-Satzung sein, weil dieser nach Auffassung der 18. Kammer des LG Berlin eine Lücke aufweist. Zur Zusammensetzung des Verbandstages werde dort keine Aussage zu den „unmittelbaren“ Mitgliedern des DJV als Teil der Delegiertenversammlung getroffen. Damit sei deren Vertretung nicht geregelt, sie müsse nach § 32 BGB erfolgen. Der DJV hält diese Ansicht nicht für zutreffend. Entgegen dem langjährigen bisherigen Verständnis im gesamten DJV, dass die Interessen aller Mitglieder von den Delegierten der Landesverbände vertreten werden, würden nach der Meinung des LG Berlin Verbandstage wirksame Beschlüsse nicht fassen können, wenn nicht zugleich auch die „unmittelbaren“ Mitglieder des DJV eingeladen werden. Zur Erhaltung der Handlungsfähigkeit des DJV bedarf es unabhängig von der Frage, ob die vorläufige Rechtsauffassung des LG Berlin zutrifft, eines die bisherige Praxis bestätigenden Beschlusses zur Klarstellung der Satzung in § 9. Das bedeutet nicht, dass der DJV die Meinung des LG Berlin teilt. Die Satzung sieht eine Einladungsfrist von 14 Tagen vor, die bei einer Versendung der Einladung am 25. Oktober 2010 noch gewahrt ist. Die DJV-Landesverbände Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben in ihren Satzungen eine Bestimmung, wonach deren Mitglieder auch Mitglied des DJV sind. Die Mitglieder dieser Landesverbände werden daher zum aoVT  fristgemäß eingeladen. Die Mandatsprüfungskommission benötigt für die Legitimation einen aktuellen Nachweis über das Bestehen der Mitgliedschaft. Dazu ist z.B. die jüngste Beitragsbescheinigung und der Presseausweis geeignet.

Reiseablauf für angemeldete Mitglieder des DJV Sachsen

8. November 2010

06.00 Uhr, Abfahrt Bahnhof DD-Neustadt, Schlesischer Platz
08.00 Uhr, Halt Leipzig Hbf, Ost (Sachsenseite)
13.30 Uhr Ankunft Essen Congress Center West Essen
14.00 Uhr Ausserordentlicher Bundesverbandstag
16.30 Uhr Abfahrt Essen Congress Center
17.00 Uhr Ankunft im Hotel Ambassador Essen
19.00 Uhr Abfahrt ab Hotel Ambassador
19.30 Uhr Ankunft, Straatmanns Mondpalast Wanne Eikel
23.30 Uhr Abfahrt Mondpalast zum Hotel Ambassador

9. November 2010

09.30 Uhr Abfahrt ab Hotel Ambassador
10.00 Uhr Ankunft Kunstsammlungen Folkwang
12.00 Uhr Rückfahrt nach Leipzig/Dresden

Die Reise ist für Mitglieder des DJV Sachsen kostenlos. Verplegung ist nicht vorgesehen!
Die Anmeldungfrist endet am 28. Oktober 2010, 24 Uhr.

Eine Antwort to “Außerordentlicher Verbandstag”

  1. Zwei Verbandstage in Essen « Says:

    […] zweimal wurde heute in Essen ein Bundesverbandstag eröffnet. Der erste – ein ausserordentlicher – diente lediglich einer Richtigstellung in der Satzung des Bundesverbandes. Zusätzlich zu den […]

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